§ 01 Gründung und Namen des Clubs
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Der Billard-Club
1911 Großrosseln wurde am 12. Juni gegründet und trägt den Namen: Billard Club 1911 e. V. Großrosseln.
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Er hat seinen
Sitz in Großrosseln und ist nicht lokalgebunden.
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Der Billard-Club
1911 e. V. ist im Vereinsregister eingetragen.
§ 02 Zweck und Aufgaben
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Der Billard-Club
1911 e. V. Großrosseln ist politisch und konfessionell neutral.
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Er betrachtet es
als seine Aufgaben:
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das
Billardspiel als Sport auszuüben und zu fördern
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durch
regelmäßige Trainingszeiten und Lernstunden unter Leitung erfahrener Spieler die Spielstärke der Clubmitglieder zu steigern
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Mannschafts-
und Einzelturniere auszutragen
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dem
Billardsport neue Freunde zu werben
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Aufbau und
Förderung des Jugendbillardsportes
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Vertretung
der Belange des Billardsportes auf kommunaler Ebene
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Der Billard-
Club 1911 e. V. Großrosseln verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke i.S. des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabeordnung.
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Der Billard Club
1911 e. V. Großrosseln ist selbstlos tätig; er verfolgt in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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Mittel des
Billard-Club 1911 e. V. Großrosseln dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des
Billard-Club 1911 e. V. Großrosseln.
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Es darf keine
Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
§ 03 Mitglieder
Mitglied beim
Billard-Club 1911 e. V. Großrosseln kann jeder werden.
§ 04 Erwerb der Mitgliedschaft
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Neuaufnahmen
haben schriftlich zu erfolgen. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand.
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Wiederaufnahmen werden
mit einer 2/3 (zweidrittel) Mehrheit der Mitgliederversammlung entschieden, ansonsten muss der Antrag als abgelehnt behandelt werden.
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Neu- und
Wiederaufnahmen erklären die Anerkennung der Satzung des Billard-Club 1911 e. V. Großrosseln.
§ 05 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft
erlischt:
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bei Auflösung
des Billard-Club 1911 e. V. Großrosseln
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bei
ordnungsgemäßer Abmeldung.
Austrittserklärungen sind dem Vorstand zuzuleiten. Mit der Austrittserklärung entfallen sämtliche Ansprüche an den Billard-Club 1911 e. V. Großrosseln.
Rückständige Verpflichtungen dem Billard-Club 1911 e. V. Großrosseln gegenüber sind bis zum Austritt zu begleichen.
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Ausschluss:
Auf Antrag eines
Einzelnen oder mehrerer Mitglieder. In jedem Fall entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3 (zweidrittel) Mehrheit. Die Abstimmung kann auf Antrag eines
Einzelnen geheim durchgeführt werden.
§ 06 Rechte und Pflichten
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Jedes Mitglied
hat das Recht auf Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung.
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Die Mitglieder
sind verpflichtet:
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die Ziele
und Vorhaben des Billard-Club 1911 e. V. Großrosseln zu fördern
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für die
Einhaltung der Satzung und nachrangigen Ordnungen des Billard-Club
1911 e. V. Großrosseln zu tragen
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den
Beschlüssen des Vorstandes folge zuleisten
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den Beitrag
rechtzeitig zu entrichten
§ 07 Mitgliedsbeiträge / sonstige
Verpflichtungen
Mitgliedsbeiträge,
Spielgelder etc. werden von Jahr zu Jahr den wirtschaftlichen Erfordernissen des Billardclub 1911 e. V. Großrosseln entsprechend durch die Mitgliederversammlung
festgelegt.
§ 08 Organe des Billard-Club 1911 e. V.
Großrosseln
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Mitgliederversammlung
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Vorstand
§ 09 Mitgliederversammlung
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Die
Mitgliederversammlung besteht aus sämtlichen Mitgliedern und ist oberstes Beschlussorgan des Billard-Club 1911 e. V. Großrosseln.
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Jedes
Mitglied kann sich zu Wort melden, ob Ihm das Wort erteilt wird, entscheidet der Versammlungsleiter.
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Die
Mitgliederversammlung erfolgt jährlich, spätestens bis zum 30. Juni eines Jahres.
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Die
Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt durch den 1. Vorsitzenden, schriftlich und unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 6 Wochen.
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Anträge an
die Mitgliederversammlung müssen mindestens 4 (vier) Wochen vorher bei dem Vorstand eingegangen sein.
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Die
Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemäßer Einberufung beschlussfähig.
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Für
Satzungsänderungen ist eine 2/3 (zweidrittel) Mehrheit erforderlich.
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Auf
Beschluss des Vorstandes oder auf Antrag von mindestens ¼ (ein viertel)der stimmberechtigten Mitglieder muss eine "außerordentliche" Mitgliederversammlung
innerhalb von 6 (sechs) Wochen einberufen werden.
Die Tagesordnung muss den Grund der Einladung Rechnung tragen, im übrigen gelten die Bestimmungen der Mitgliederversammlung.
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Über die
Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, welches vom Geschäftsführer und dem 1. Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.
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Tagesordnung
der Mitgliederversammlung:
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Begrüßung
durch den 1. Vorsitzenden
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Feststellung
der Beschlussfähigkeit und Mandatsprüfung
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Behandlung
von Einwänden (z.B. der letzen MV)
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Totenehrung
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Satzungsänderungen
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Erledigung
von Anträgen
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Bericht:
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des
Vorsitzenden
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des
Geschäftsführers
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des
Sportwartes
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des
Kassierers
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der
Kassenprüfer
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Wahl eines
Versammlungsleiters (kein Vorstandsmitglied)
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Entlastung
des Vorstandes durch die MV
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Neuwahlen
des Vorstandes (bei Bedarf)
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Mitgliedsbeiträge (bei
Bedarf)
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Verschiedenes
§ 10 Der Vorstand
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Der Vorstand
setzt sich zusammen aus:
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1.
Vorsitzender
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2.
Vorsitzender
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Geschäftsführer
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1.
Kassierer
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2.
Kassierer
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Sportwart
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Jugendwart
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Beisitzer
(bei Bedarf können Beisitzer zum Vorstand gewählt werden
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Personalunion zwischen
a) bis d) ist nicht zulässig.
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Der 1.
Vorsitzende beruft den Vorstand ein und leitet deren Sitzung.
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Der Vorstand
erledigt die laufenden Geschäfte des Billard-Club 1911 e. V. Großrosseln.
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Der Vorstand
fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Zur Wirksamkeit der Beschlussfassung ist erforderlich dass mindestens die Hälfte des Vorstandes anwesend
sind.
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Scheidet ein
Vorstandsmitglied aus, so berufen die übrigen Vorstandsmitglieder bis zur nächsten Mitgliederversammlung ein Mitglied kommissarisch, sofern das Mitglied
dazu bereit ist.
§ 11 Strafen
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Vereinsschädigendes
Verhalten kann mit Ausschluss durch die Mitgliederversammlung geahndet werden.
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Bei Strafen
durch übergeordnete Organe gegen den Billard-Club 1911 e. V. Großrosseln oder Einzelpersonen entscheidet der Vorstand bzw. die Mitgliederversammlung, ob
die betroffene Person die Strafe bzw. Geldbuße trägt.
§ 12 Ehrenordung
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Alle Mitglieder
können, sofern sie sich besondere Verdienste um den Billardsport oder/und das Vereinsleben erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
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Die Ernennung
zum Ehrenmitglied kann nur durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes erfolgen.
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Die Zahl der
Ehrenmitglieder ist nicht begrenzt.
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Ein
Ehrenmitglied soll auf alle Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen eingeladen werden. Es hat Anspruch und Recht auf Gehör, aber keine Stimme in der
Funktion als Ehrenmitglied.
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Ehrenmitglieder
sind von der Zahlung der Vereinsbeiträge befreit.
§ 13 Abstimmung und Wahlen
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Beschlüsse
werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst, sofern die Satzung für bestimmte Angelegenheiten nicht qualifizierte Mehrheiten
vorsieht.
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Alle
Vorstandsmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit für die Dauer von 2 (zwei) Jahren gewählt. Wiederwahl ist
zulässig.
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Vorstandsmitglieder
können bei entsprechender Begründung vorzeitig ihr Amt zur Verfügung stellen, oder mit 2/3 (zweidrittel) Mehrheit der Mitgliederversammlung ihres Amtes
enthoben werden, jedoch immer in geheimer Wahl
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Kassenprüfer
werden jährlich gewählt. Wiederwahl ist unzulässig.
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Abwesende
sind nur wählbar, wenn ihre Zustimmung zur Wahl schriftlich vorliegt.
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Bei
Abstimmung der Mitglieder ruht das Stimmrecht der betroffenen Person.
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Stimmenthaltungen und
ungültige Stimmen gelten als nicht abgegeben.
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Bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des jeweiligen Versammlungsleiters.
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Die
Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.
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Wählbar ist
jedes Mitglied das volljährig ist und seit mindestens 3 (drei) Monaten dem Billard-Club 1911 e. V. Großrosseln angehört.
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Ein zur Wahl
Vorgeschlagener hat der Versammlung vor der Wahl seine Bereitschaft zur Amtsübernahme persönlich oder schriftlich anzuzeigen.
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Nach dem
Wahlgang kann die Amtsübernahme mit Begründung abgelehnt werden.
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Steht zur
Wahl eines Amtes mehrere Bewerber an, so ist der gewählt, der die meisten Stimmen erhält.
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Werden
geheime Wahlen durchgeführt, werden von dem Versammlungsleiter 2 (zwei) Personen zur Auszählung bestimmt.
§ 14 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr
ist ein Kalenderjahr.
§ 15 Auflösung
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Die
Auflösung des Billard-Club 1911 e. V. Großrosseln kann nur in einer ausschließlich und ausdrücklich zu diesem Zweck einberufenen "außerordentlichen"
Mitgliederversammlung erfolgen.
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Der
Beschluss der Vereinsauflösung bedarf einer ¾ (dreiviertel) Mehrheit.
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Zu dieser
Versammlung muss mit einer Frist von mindestens 6 (sechs) Wochen "per Einschreiben" eingeladen werden.
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Das zum
Zeitpunkt der Auflösung vorhandene Vermögen ist für steuerbegünstigende Zwecke zu verwenden.
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Beschlüsse
über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
§ 16 Schlussbestimmungen
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Sollten
Teile dieser Satzung jetzt oder zukünftig im Widerspruch zu anerkennungspflichtigen Satzungen und Ordnungen übergeordneter Stellen stehen, oder gegen
gesetzliche Bestimmungen verstoßen, sind diese nach bestem Wissen und im Sinne der Satzung zu ersetzen.
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Überbrückende Regelungen
kann die Mitgliederversammlung treffen. Die gilt auch bei sich ergebenden Lücken der Satzung oder Ordnungen.
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Die
vorstehende Satzung gilt als Verfassung des Billard-Club 1911 e. V. Großrosseln i.S.d. § 25 BGB.
Diese Satzung tritt
mit dem Beschluss der Mitgliederversammlung des Billard-Club 1911 Großrosseln vom 29.05.1997 in Kraft.
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