Satzung des BC 1911

§ 01 Gründung und Namen des Clubs

  1. Der Billard-Club 1911 Großrosseln wurde am 12. Juni gegründet und trägt den Namen: Billard Club 1911 e. V. Großrosseln.
  2. Er hat seinen Sitz in Großrosseln und ist nicht lokalgebunden.
  3. Der Billard-Club 1911 e. V. ist im Vereinsregister eingetragen.

§ 02 Zweck und Aufgaben

  1. Der Billard-Club 1911 e. V. Großrosseln ist politisch und konfessionell neutral.
  2. Er betrachtet es als seine Aufgaben:
  • das Billardspiel als Sport auszuüben und zu fördern
  • durch regelmäßige Trainingszeiten und Lernstunden unter Leitung erfahrener Spieler die Spielstärke der Clubmitglieder zu steigern
  • Mannschafts- und Einzelturniere auszutragen
  • dem Billardsport neue Freunde zu werben
  • Aufbau und Förderung des Jugendbillardsportes
  • Vertretung der Belange des Billardsportes auf kommunaler Ebene
  1. Der Billard- Club 1911 e. V. Großrosseln verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke i.S. des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung.
  2. Der Billard Club 1911 e. V. Großrosseln ist selbstlos tätig; er verfolgt in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Mittel des Billard-Club 1911 e. V. Großrosseln dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Billard-Club 1911 e. V. Großrosseln.
  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§ 03 Mitglieder

Mitglied beim Billard-Club 1911 e. V. Großrosseln kann jeder werden.

§ 04 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Neuaufnahmen haben schriftlich zu erfolgen. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand.
  2. Wiederaufnahmen werden mit einer 2/3 (zweidrittel) Mehrheit der Mitgliederversammlung entschieden, ansonsten muss der Antrag als abgelehnt behandelt werden.
  3. Neu- und Wiederaufnahmen erklären die Anerkennung der Satzung des Billard-Club 1911 e. V. Großrosseln.

§ 05 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt:

  1. bei Auflösung des Billard-Club 1911 e. V. Großrosseln
  2. bei ordnungsgemäßer Abmeldung.
    Austrittserklärungen sind dem Vorstand zuzuleiten. Mit der Austrittserklärung entfallen sämtliche Ansprüche an den Billard-Club 1911 e. V. Großrosseln. Rückständige Verpflichtungen dem Billard-Club 1911 e. V. Großrosseln gegenüber sind bis zum Austritt zu begleichen.
  3. Ausschluss: Auf Antrag eines Einzelnen oder mehrerer Mitglieder. In jedem Fall entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3 (zweidrittel) Mehrheit. Die Abstimmung kann auf Antrag eines Einzelnen geheim durchgeführt werden.

§ 06 Rechte und Pflichten

  1. Jedes Mitglied hat das Recht auf Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung.
  2. Die Mitglieder sind verpflichtet:
  1. die Ziele und Vorhaben des Billard-Club 1911 e. V. Großrosseln zu fördern
  2. für die Einhaltung der Satzung und nachrangigen Ordnungen des Billard-Club
    1911 e. V. Großrosseln zu tragen
  3. den Beschlüssen des Vorstandes folge zuleisten
  4. den Beitrag rechtzeitig zu entrichten

§ 07 Mitgliedsbeiträge / sonstige Verpflichtungen

Mitgliedsbeiträge, Spielgelder etc. werden von Jahr zu Jahr den wirtschaftlichen Erfordernissen des Billardclub 1911 e. V. Großrosseln entsprechend durch die Mitgliederversammlung festgelegt.

§ 08 Organe des Billard-Club 1911 e. V. Großrosseln

  1. Mitgliederversammlung
  2. Vorstand

§ 09 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung besteht aus sämtlichen Mitgliedern und ist oberstes Beschlussorgan des Billard-Club 1911 e. V. Großrosseln.
  2. Jedes Mitglied kann sich zu Wort melden, ob Ihm das Wort erteilt wird, entscheidet der Versammlungsleiter.
  3. Die Mitgliederversammlung erfolgt jährlich, spätestens bis zum 30. Juni eines Jahres.
  4. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt durch den 1. Vorsitzenden, schriftlich und unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 6 Wochen.
  5. Anträge an die Mitgliederversammlung müssen mindestens 4 (vier) Wochen vorher bei dem Vorstand eingegangen sein.
  6. Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemäßer Einberufung beschlussfähig.
  7. Für Satzungsänderungen ist eine 2/3 (zweidrittel) Mehrheit erforderlich.
  8. Auf Beschluss des Vorstandes oder auf Antrag von mindestens ¼ (ein viertel)der stimmberechtigten Mitglieder muss eine "außerordentliche" Mitgliederversammlung innerhalb von 6 (sechs) Wochen einberufen werden.
    Die Tagesordnung muss den Grund der Einladung Rechnung tragen, im übrigen gelten die Bestimmungen der Mitgliederversammlung.
  9. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, welches vom Geschäftsführer und dem 1. Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.
  10. Tagesordnung der Mitgliederversammlung:
  1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Mandatsprüfung
  3. Behandlung von Einwänden (z.B. der letzen MV)
  4. Totenehrung
  5. Satzungsänderungen
  6. Erledigung von Anträgen
  7. Bericht:
      • des Vorsitzenden
      • des Geschäftsführers
      • des Sportwartes
    • des Kassierers
    • der Kassenprüfer
  8. Wahl eines Versammlungsleiters (kein Vorstandsmitglied)
  9. Entlastung des Vorstandes durch die MV
  10. Neuwahlen des Vorstandes (bei Bedarf)
  11. Mitgliedsbeiträge (bei Bedarf)
  12. Verschiedenes

§ 10 Der Vorstand

  1. Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
  1. 1. Vorsitzender
  2. 2. Vorsitzender
  3. Geschäftsführer
  4. 1. Kassierer
  5. 2. Kassierer
  6. Sportwart
  7. Jugendwart
  8. Beisitzer
    (bei Bedarf können Beisitzer zum Vorstand gewählt werden
  1. Personalunion zwischen a) bis d) ist nicht zulässig.
  2. Der 1. Vorsitzende beruft den Vorstand ein und leitet deren Sitzung.
  3. Der Vorstand erledigt die laufenden Geschäfte des Billard-Club 1911 e. V. Großrosseln.
  4. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Zur Wirksamkeit der Beschlussfassung ist erforderlich dass mindestens die Hälfte des Vorstandes anwesend sind.
  5. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, so berufen die übrigen Vorstandsmitglieder bis zur nächsten Mitgliederversammlung ein Mitglied kommissarisch, sofern das Mitglied dazu bereit ist.

§ 11 Strafen

  1. Vereinsschädigendes Verhalten kann mit Ausschluss durch die Mitgliederversammlung geahndet werden.
  2. Bei Strafen durch übergeordnete Organe gegen den Billard-Club 1911 e. V. Großrosseln oder Einzelpersonen entscheidet der Vorstand bzw. die Mitgliederversammlung, ob die betroffene Person die Strafe bzw. Geldbuße trägt.

§ 12 Ehrenordung

  1. Alle Mitglieder können, sofern sie sich besondere Verdienste um den Billardsport oder/und das Vereinsleben erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
  2. Die Ernennung zum Ehrenmitglied kann nur durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes erfolgen.
  3. Die Zahl der Ehrenmitglieder ist nicht begrenzt.
  4. Ein Ehrenmitglied soll auf alle Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen eingeladen werden. Es hat Anspruch und Recht auf Gehör, aber keine Stimme in der Funktion als Ehrenmitglied.
  5. Ehrenmitglieder sind von der Zahlung der Vereinsbeiträge befreit.

§ 13 Abstimmung und Wahlen

  1. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst, sofern die Satzung für bestimmte Angelegenheiten nicht qualifizierte Mehrheiten vorsieht.
  2. Alle Vorstandsmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit für die Dauer von 2 (zwei) Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
  3. Vorstandsmitglieder können bei entsprechender Begründung vorzeitig ihr Amt zur Verfügung stellen, oder mit 2/3 (zweidrittel) Mehrheit der Mitgliederversammlung ihres Amtes enthoben werden, jedoch immer in geheimer Wahl
  4. Kassenprüfer werden jährlich gewählt. Wiederwahl ist unzulässig.
  5. Abwesende sind nur wählbar, wenn ihre Zustimmung zur Wahl schriftlich vorliegt.
  6. Bei Abstimmung der Mitglieder ruht das Stimmrecht der betroffenen Person.
  7. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen gelten als nicht abgegeben.
  8. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des jeweiligen Versammlungsleiters.
  9. Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.
  10. Wählbar ist jedes Mitglied das volljährig ist und seit mindestens 3 (drei) Monaten dem Billard-Club 1911 e. V. Großrosseln angehört.
  11. Ein zur Wahl Vorgeschlagener hat der Versammlung vor der Wahl seine Bereitschaft zur Amtsübernahme persönlich oder schriftlich anzuzeigen.
  12. Nach dem Wahlgang kann die Amtsübernahme mit Begründung abgelehnt werden.
  13. Steht zur Wahl eines Amtes mehrere Bewerber an, so ist der gewählt, der die meisten Stimmen erhält.
  14. Werden geheime Wahlen durchgeführt, werden von dem Versammlungsleiter 2 (zwei) Personen zur Auszählung bestimmt.

§ 14 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist ein Kalenderjahr.

§ 15 Auflösung

  1. Die Auflösung des Billard-Club 1911 e. V. Großrosseln kann nur in einer ausschließlich und ausdrücklich zu diesem Zweck einberufenen "außerordentlichen" Mitgliederversammlung erfolgen.
  2. Der Beschluss der Vereinsauflösung bedarf einer ¾ (dreiviertel) Mehrheit.
  3. Zu dieser Versammlung muss mit einer Frist von mindestens 6 (sechs) Wochen "per Einschreiben" eingeladen werden.
  4. Das zum Zeitpunkt der Auflösung vorhandene Vermögen ist für steuerbegünstigende Zwecke zu verwenden.
  5. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Sollten Teile dieser Satzung jetzt oder zukünftig im Widerspruch zu anerkennungspflichtigen Satzungen und Ordnungen übergeordneter Stellen stehen, oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, sind diese nach bestem Wissen und im Sinne der Satzung zu ersetzen.
  2. Überbrückende Regelungen kann die Mitgliederversammlung treffen. Die gilt auch bei sich ergebenden Lücken der Satzung oder Ordnungen.
  3. Die vorstehende Satzung gilt als Verfassung des Billard-Club 1911 e. V. Großrosseln i.S.d. § 25 BGB.

 

 

Diese Satzung tritt mit dem Beschluss der Mitgliederversammlung des Billard-Club 1911 Großrosseln vom 29.05.1997 in Kraft.